Halbes Zimmer oder 0,5 Zimmer
Was ist ein "halbes" Zimmer bzw. "0,5" Zimmer?
Was bedeutet im Expose 3,5 Zimmer? Also ein "halbes" Zimmer?
Wie ist ein "halbes" Zimmer definiert?
Der Begriff "halbes" Zimmer wurde in der DIN 283, welche im Jahr 1951 eingeführt wurde
definiert. Diese enthielt eine Bestimmung für ein „halbes Zimmer“. Ein
„halbes Zimmer“ wurde als Wohn- und Schlafraum gezählt, wenn es über mindestens
6 m² und weniger als 10 m² Wohnfläche verfügte. Jedoch wurde diese Norm 1980
auser Kraft gesetzt. Es gab bisher einige Klagen, gegen diese Angaben in Exposé
und die Gerichte mussten mehrfach prüfen, wie der Begriff „halbes Zimmer“
von Interessenten verstanden wird und ob er im Sinne des § 5 UWG irreführend
sein kann. Die Richter verwiesen aber darauf, dass die Verkehrssitte auch
weiterhin von nicht mehr gültigen technischen Normen geprägt werden kann.
Insofern spricht man heute immer noch von halben Zimmern.
Insbesondere in den Lehr- und Ausbildungsplänen von
Immobiliemaklern wird ein "halbes" Zimmer wie folgt beschrieben:
Für Wohn-
und Schlafräume: Zimmer
müssen mindestens 10m² Wohnfläche haben 1/2 Zimmer müssen mindestens 6m²
Wohnfläche haben (in der Höhe dadurch ebenfalls durch die Berechnung nach II.
BV vorgegeben) Für Küchen: Kochküche, wenn bis 12 m² Wohnfläche
Wohnküche, ab 12m² Wohnfläche, muss beheizbar sein! Nebenräume wie Flur,
Balkone, Toiletten usw. dürfen prinzipiell NICHT als eigenständige Zimmer
bezeichnet werden, egal welche Größen diese erreichen. Umgangssprachlich wird
jedoch heute der Begriff neben kleinen Räumen auch für Durchgangszimmer (Flure)
und andere nicht vollwertige Räume, wie beispielsweise Abstellkammern
gebraucht. Fazit: Es gibt leider keine feste Definition, was ein halbes
Zimmer ist. Die Einschätzung, was ein halbes Zimmer ist, kann somit jeder
selbst treffen. Nicht alle Makler haben auch eine Maklerausbildung gemacht und
nicht alle Verkäufer sind Makler. Man kann sich an die Definition der
ausgesetzten DIN 283 halten, muss es aber nicht. Da die Formulierung halbes
Zimmer somit keinen verlässlichen Anhaltspunkt bietet, sollten Sie immer den
Grundriss und die Auflistung der Räume mit Ihren Quadratmetern in Ihre Prüfung
mit einbeziehen. Auch ein Anruf beim Verkäufer kann dies schnell klären.