Kündigung wegen Eigenbedarf
Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?
Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine der häufigsten Kündigungsgründe.
Dabei hat der Mieter in der Regel schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich
auf einen Härtefall. Der BGH hat nun über zwei solche Kündigungen zu
entscheiden.
Bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Mieter in der Regel schlechte
Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall. Bei den wenig
verfügbaren Wohnungen und gerade bei älteren Mietern geschieht dies oft. Und
dies beschäftigt zunehmend die Gerichte.
Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Was ist ein Härtefall?
Nach dem BGB §573 kann ein Vermieter einem Mieter dann kündigen, wenn er
Eigenbedarf für seine Immobilie anmeldet. Dies kann er auch tun, wenn er nicht
selbst, sondern jemand aus seiner Familie oder Angehörige seines Haushalts
einziehen will. Der Mieter kann sich nach BGB §574 wehren, wenn er begründet,
dass die Kündigung für ihn und seinen Angehörigen eine Härte bedeuten würde,
wenn man auch die berechtigten Interessen des Vermieters in dabei hinreichend
berücksichtigt hat. Das ist auch dann der Fall, wenn eine angemessene
Ersatzwohnung nicht zu zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann.
Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Verschiedene Fallbeispiele:
In Fall 1 wurde einer 80 Jährigen Mieterin, die schon 45 Jahre die Wohnung
lebt auf Eigenbedarf gekündigt. Zudem leider die Mieterin nachweislich an
Demenz. Sie wollte verständlicherweise nicht ausziehen. Die
Eigenbedarfskündigung war damit begründet, dass der Eigentümer die Wohnung
selbst beziehen will, weil seine aktuelle Wohnung zu klein ist. Der Vermieter
hatte die Wohnung erst kürzlich gekauft und beabsichtigte von Anfang an, die
Wohnung selbst zu nutzen.
In Fall 2 wolle die Eigentümerin einer Doppelhaushälfte mit Ihrem Freund
zusammen in das Haus ziehen, u.a. auch, um ihrer pflegebedürftigen Großmutter
näher zu sein.
Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Die Entscheidung der
Vorinstanzen
In Fall 1 wurde entscheiden, dass das berechtigte Interesse der Mieterin
überwiegt und somit die Eigentümer nicht auf Eigenbedarf kündigen kann. Gerade die
Dauer und die Krankheit wurden als Hinderungsgrund vom Gericht benannt. Dagegen
legte der Familienvater Revision vor dem BGH ein (VIII ZR 180/18).
In Fall 2 wurde der Eigenbedarfskündigung recht gegeben, weil ein Umzug dem
Mieter zuzumuten wäre. Dagegen zogen diese vor den BGH (VIII ZR 167/17) mit der
Begründung, dass der Eigenbedarf vorgeschoben wäre, zumal mittlerweile die Oma
auch verstorben wäre.
Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Was gibt im Härtefall den
Ausschlag?
Das Alter alleine kann nicht als Kriterium herhalten. Es gibt schließlich
auch 80 Jährige Marathonläufer. Auch die Krankheit alleine nicht. Es müsste
festgestellt werden, ob die Krankheit durch einen Umzug negativ beeinflusst
wird. Die Folgenabschätzung wäre entscheidend.
Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Die Entscheidung
Urteile zum Thema Eigenbedarf